In den Zeiten der Schreibmaschine war die Bearbeitung von Daten und Dokumenten zwar wesentlich aufwendiger als heute, dafür spielte aber der Umgang mit den Daten eine eher untergeordnete Bedeutung.

Vielen Unternehmen ist klar, dass sie verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Doch welche Pflichten und Aufgaben dieser zu übernehmen hat und welche rechtlichen Konsequenzen ein Fehlverhalten bedeuten kann, wissen die Unternehmen und die internen Datenschutzbeauftragten oftmals selbst nicht.

Die Flut der Daten, auch die von sensiblen personenbezogenen Informationen, nimmt immer mehr zu. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung zum Datenschutz werden immer komplexer.

Diese Entwicklungen stellen an den Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens zusätzliche und schwieriger zu lösende Aufgabenstellungen, die nur dann zu bewätigen sind, wenn das Wissen und die Umsetzungskompetenz auf dem aktuellsten Stand sind.

Diese Problemstellung kann durch die Bestellung eines „Externen Datenschutzbeauftragten“ gelöst werden. Diese Datenschutz-Profis sind bestens ausgebildet und kennen durch ihre Täigkeit in verschiedenen Unternehmen auch die betriebliche Praxis in der Anwendung.

Der Datenschutzbeauftragte trägt erhebliche Verantwortung im Unternehmen. Und bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen – auch wenn sie aus bloßer Unkenntnis geschehen – drohen Schadensersatzforderungen der Betroffenen und teils erhebliche Ordnungsgelder der Aufsichtsbehöden. Nicht zu reden vom Imageschaden für das betroffene Unternehmen.

Der Datenschutzbeauftragte hat sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung durch aktuelle Gerichtsentscheidungen zu kennen, also nicht nur das BDSG, sondern alle bereichsspezifischen Spezialnormen und selbst Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretungen. Diese Anforderungen sind von einem eigenen Mitarbeiter, die das Thema „nebenbei“ betreut, fast nicht zu leisten.

Auch wirtschaftlich betrachtet, stellt der externe Datenschutzbeauftragte eine interessante Alternative dar. Wenn man die internen Aufwendungen für Schulungen, Weiterbildungen und die umfangreichen Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten zeitlich bewertet, kommt dabei ein ordentliches Arbeitspaket zusammen. Beim, auch nur unterstützenden Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten entfallen die Kosten für die Schulungen und die Weiterbildung von eigenen Mitarbeitern. Es entsteht nur noch der Aufwand für die produktive Tätigkeit.

Als langjähriger Partner der Schufa Holding AG ist die netCCS GmbH erfahren im Umgang mit sensiblen Daten. Dies hat uns dazu bewogen, unsere, über einen langen Zeitraum erworbenen Kenntnisse, auch anderen Unternehmen anzubieten und zur Verfügung zu stellen.